Anträge auf Voll- oder Korporationsmitgliedschaft sind schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Verwaltungsrat entscheidet innerhalb einer angemessenen Frist in geheimer Abstimmung mit Zweidrittelmehrheit über den Antrag. Die Entscheidung des Vorstandes muss nicht begründet werden und ist nicht anfechtbar.
Die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrags wird jedes Jahr von der Generalversammlung festgelegt und ist am 1. Januar und 1. Juli fällig. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit 1500 Euro
mit Stimm- und Rederecht. Dies können nationale Verbände nichtstaatlicher Hochschuleinrichtungen oder einzelne nichtstaatliche Hochschuleinrichtungen sein
die das Recht haben, zu sprechen, aber nicht zu wählen. Dies können Organisationen sein, die die EUPHE unterstützen oder bei ihren Aktivitäten helfen wollen
von der Generalversammlung gewählt. Sie haben das Recht zu sprechen, aber kein Wahlrecht