EU will die Rechte privater Hochschulen in Europa stärken

Die European Union of Private Higher Education (EUPHE) begrüßt die Schlussanträge des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn wegen Diskriminierung der privaten […]

EUPHE News März 6, 2020

Die European Union of Private Higher Education (EUPHE) begrüßt die Schlussanträge des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn wegen Diskriminierung der privaten Central European University („Soros-Universität“).

Sollte der EuGH dem Antrag folgen, wird dies weitreichende Folgen über Ungarn hinaus für private Universitäten auch in den anderen EU-Mitgliedstaaten haben.

In den Ausführungen des Generalanwalts heißt es, dass die EU-Mitgliedsstaaten in ihren Hochschulgesetzen die folgenden Rechte privater Universitäten beachten müssen und dass die EU-Kommission verpflichtet ist, dafür zu sorgen, dass diese Rechte respektiert werden:

1. Die Errichtung und der Betrieb von Privatuniversitäten als Ausdruck des Rechts auf Bildung gemäß Artikel 14 (3) der Charta der Grundrechte der Europäischen Union muss in allen EU-Mitgliedstaaten gewährleistet sein. Artikel 14 (3) garantiert auch die Existenz von Privatuniversitäten neben den öffentlichen Universitäten sowie die Vielfalt und den Pluralismus im Hochschulwesen.

2. Die unternehmerische Freiheit, private Hochschulen zu gründen und zu betreiben, ist gemäß Artikel 16 der EU-Charta in allen EU-Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Dies bedeutet, dass auch die „unternehmerische Seite und die kommerziellen Aspekte der Gründung und des Betriebs der Universität geschützt werden“ und dass die Mitgliedsstaaten an der Zulassung, Aufsicht und Akkreditierung von privaten Universitäten festhalten müssen.

3. Für die Gründung und den Betrieb von privaten Hochschulen in der EU gilt das GATS (General Agreement on Trade in Services der WTO). Demnach dürfen die EU-Mitgliedstaaten private Hochschulen aus anderen Ländern bei der Zulassung und Aufsicht nicht diskriminieren.
Die hochschulrechtlichen Anforderungen für die Zulassung und den Betrieb von privaten Hochschulen müssen verhältnismäßig sein.

4. Die EU-Dienstleistungsrichtlinie gilt für die Errichtung und den Betrieb von privaten Hochschulen in der EU. Nach Artikel 16 dieser Richtlinie dürfen die Hochschulgesetze der Mitgliedstaaten keine unverhältnismäßigen Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Privatuniversitäten stellen.

5. Die EU-Kommission kann auf die Verletzung der Rechte der Privatuniversitäten nach dem GATS hingewiesen werden, da sie für die Überwachung der Einhaltung dieser Bestimmungen in den EU-Mitgliedstaaten zuständig ist.

Die Schlussanträge des Generalanwalts entsprechen weitgehend den Forderungen der EUPHEs an die EU-Mitgliedstaaten hinsichtlich der Gewährleistung der Bildungsvielfalt sowie der verhältnismäßigen Anforderungen an die Zulassung, den Betrieb und die Akkreditierung von Privatuniversitäten. Folgt der EuGH den Anträgen des Generalanwalts, wird dies die Rechte und die Position der privaten Hochschulen in Europa deutlich stärken.

Brüssel, 06.03.2020

Mitglieder

Spanien

Asociacion Española de Escuelas de Negocios (AEEN)

AEEN ist der nationale spanische Verband privater Business Schools, der 2008 von 11 Schulen mit dem Ziel gegründet wurde, auf kollegiale Weise zum Prozess der Managemententwicklung durch professionelle Masterprogramme beizutragen, die ihre Studenten in die Lage versetzen, hocheffektive Geschäftsergebnisse zu erzielen. Derzeit hat er 62 Mitgliedsschulen mit rund 63.000 Studenten in 1300 Programmen und 603.000 Alumni.

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Portugal

Associação Portuguesa do Ensino Superior Privado (APESP)

APESP ist der nationale portugiesische Verband der nicht-staatlichen Hochschuleinrichtungen, die im Rahmen des Hochschulgesetzes als Einrichtungen von öffentlichem Interesse anerkannt sind. Derzeit hat der Verband etwa 60 Mitglieder mit rund 74.000 Studierenden in .... Programmen.

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Österreich

Österreichische Privatuniversitäten Konferenz (ÖPUK)

Die ÖPUK ist die nationale österreichische Konferenz der Privatuniversitäten. Derzeit hat sie 16 Mitglieder mit rund 220 Studiengängen und mehr als 18.000 Studierenden

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Slowenien

Skupnost Samostoijnih Visokošolskih Zavodov (SSVZ)

SSVZ ist der nationale slowenische Verband der nichtstaatlichen Hochschuleinrichtungen und wird von der Regierung offiziell als deren Vertreter anerkannt. Er hat derzeit 35 Mitglieder mit etwa .... Studenten in ....Programmen

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Polen

University of Social Sciences and Humanities (SWPS)

Die SWPS ist eine der führenden nicht-staatlichen polnischen Universitäten, die 1996 gegründet wurde und derzeit 5 Standorte in den größten Städten Polens mit mehr als 17.000 Studenten in 35 Studiengängen hat.

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Irland

The Higher Education Colleges Association (HECA)

HECA ist der nationale irische Verband angesehener unabhängiger, privater Anbieter von qualitativ hochwertiger Hochschulbildung. Sie wurde 1991 gegründet und hat derzeit 12 Mitgliedshochschulen mit 27.000 Studenten in 379 QQI-validierten Programmen und rund 127.000 Alumni

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Frankreich

Union Des Grandes Écoles Indépendantes
(UGEI)

Die UGEI ist einer der nationalen französischen Verbände nichtstaatlicher Hochschuleinrichtungen, der 1993 gegründet wurde und 37 Mitgliedshochschulen umfasst, darunter 14 Wirtschaftshochschulen, 22 Ingenieurhochschulen und 1 Designhochschule mit rund 81.000 Studierenden in .... Programmen.

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Frankreich

Union Des Nouvelles Facultés Libres
(UNFL)

Die UNFL ist einer der nationalen französischen Verbände nichtstaatlicher Hochschuleinrichtungen und wurde 2004 gegründet. Sie hat derzeit 5 Mitglieder, die 58 Studiengänge anbieten, darunter Lizenzen, Master und Doppelabschlüsse.

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Deutschland

Verband Privater Hochschulen e.V.
(VPH)

Der VPH ist der nationale deutsche Verband der nichtstaatlichen Hochschuleinrichtungen, der 2004 gegründet wurde. Er hat derzeit rund 82 Mitglieder mit etwa 263.000 Studierenden in mehr als 1200 Studiengängen.

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